FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Eigentümer uns am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Formular.

Vertrag

Wer ist mein Vertragspartner?

Ihr Vertragspartner ist Yeganeh Stays. Wir schließen mit Ihnen einen Mietvertrag ab und sind für Sie der einzige Mieter – unabhängig davon, welche Gäste die Immobilie nutzen.

Wie lange läuft der Mietvertrag?

Wir suchen langfristige Partnerschaften. Laufzeit und Kündigungsfristen vereinbaren wir individuell und halten sie im Angebot und im Mietvertrag schriftlich fest.

Fallen Maklergebühren oder andere Kosten für mich an?

Nein. Die Anfrage, die Prüfung und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

Miete

Wie hoch ist die Miete?

Die Miethöhe richtet sich nach Lage, Größe und Zustand Ihrer Immobilie. Nach der Prüfung erhalten Sie ein konkretes, schriftliches Angebot.

Bekomme ich die Miete auch, wenn die Wohnung nicht belegt ist?

Ja. Sie erhalten die vereinbarte Miete jeden Monat – das Belegungsrisiko tragen wir.

Wer zahlt Nebenkosten, Strom und Internet?

Wie Nebenkosten, Strom, Internet und Rundfunkbeitrag aufgeteilt werden, legen wir im Mietvertrag klar fest. In der Regel übernehmen wir die verbrauchsabhängigen Kosten während der Mietzeit.

Immobilie

Muss meine Wohnung möbliert sein?

Nein. Wir übernehmen leere, teilmöblierte und möblierte Immobilien. Die Einrichtung stimmen wir mit Ihnen ab.

Wer kümmert sich um Reinigung und Reparaturen?

Wir. Reinigung und kleine Reparaturen übernehmen wir. Größere Schäden oder Mängel am Gebäude melden wir Ihnen sofort, damit sie fachgerecht behoben werden.

In welchem Zustand bekomme ich die Immobilie zurück?

Gepflegt. Was mit der Einrichtung am Ende passiert und wie die Rückgabe abläuft, regeln wir im Mietvertrag.

Recht & Nachbarschaft

Ist dieses Modell in Köln erlaubt?

Ja, mit Genehmigung. In Köln ist für die Vermietung an wechselnde Gäste eine Genehmigung nach der Wohnraumschutzsatzung (Zweckentfremdung) nötig. Wir prüfen das für jede Immobilie vorab und kümmern uns um den Antrag.

Und in Erftstadt, Brühl, Euskirchen und Frechen?

Auch dort prüfen wir die örtlichen Vorgaben für jede Immobilie, bevor wir ein Angebot machen.

Was ist mit der Eigentümergemeinschaft?

Bei Eigentumswohnungen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung die Nutzung erlauben.

Merken die Nachbarn etwas davon?

Unsere Gäste sind Berufstätige, die für Wochen oder Monate bleiben. Für jeden Aufenthalt gelten klare Hausregeln, zum Beispiel Ruhezeiten und keine Partys.

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen

Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Wir prüfen sie sorgfältig und melden uns persönlich bei Ihnen.

  • Unverbindlich und kostenlos
  • Persönlicher Ansprechpartner
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